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   BGH, 15.10.1980 - 2 StR 469/80   

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https://dejure.org/1980,942
BGH, 15.10.1980 - 2 StR 469/80 (https://dejure.org/1980,942)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1980 - 2 StR 469/80 (https://dejure.org/1980,942)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1980 - 2 StR 469/80 (https://dejure.org/1980,942)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt des Versuchsbeginns bei mehreren Beteiligten - Abgrenzung zwischen Vorbereitungshandlung und Versuch bei Brandstiftungsdelikten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 99
  • StV 1981, 68
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    Auszug aus BGH, 15.10.1980 - 2 StR 469/80
    Dazu genügt es nicht, daß der Täter durch seine Tatbeiträge eine objektive Gefahr für das anzugreifende Rechtsgut begründet; die Gefährdungshandlungen müssen vielmehr nach seiner Vorstellung in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (vgl. BGHSt 26, 201; 28, 162, 163; BGH Urt. v. 10. Juni 1980 - 1 StR 237/80 -).
  • BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78

    Unmittelbares Ansetzen bei einem Kraftfahrzeugdiebstahl - Beschaffen eines

    Auszug aus BGH, 15.10.1980 - 2 StR 469/80
    Dazu genügt es nicht, daß der Täter durch seine Tatbeiträge eine objektive Gefahr für das anzugreifende Rechtsgut begründet; die Gefährdungshandlungen müssen vielmehr nach seiner Vorstellung in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (vgl. BGHSt 26, 201; 28, 162, 163; BGH Urt. v. 10. Juni 1980 - 1 StR 237/80 -).
  • BGH, 10.06.1980 - 1 StR 237/80

    Voraussetzungen des Versuchs einer Vergewaltigung - Inhalt des Versuchsstadiums -

    Auszug aus BGH, 15.10.1980 - 2 StR 469/80
    Dazu genügt es nicht, daß der Täter durch seine Tatbeiträge eine objektive Gefahr für das anzugreifende Rechtsgut begründet; die Gefährdungshandlungen müssen vielmehr nach seiner Vorstellung in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (vgl. BGHSt 26, 201; 28, 162, 163; BGH Urt. v. 10. Juni 1980 - 1 StR 237/80 -).
  • RG, 22.02.1932 - III 41/32

    Zur Frage der Abgrenzung des Versuchs von den Vorbereitungshandlungen bei der

    Auszug aus BGH, 15.10.1980 - 2 StR 469/80
    Vor diesem Zeitpunkt beginnt bei keinem Beteiligten der Versuch (so schon RGSt 66, 141, 143; vgl. Rudolphi SK Rdn. 19 a zu § 22 StGB).
  • BGH, 26.01.1982 - 4 StR 631/81

    Salzsäure - § 23 StGB, unmittelbares Ansetzen, § 25 Abs. 1 StGB, mittelbare

    Dem nach der Vorstellung des Täters "unmittelbaren Einmünden" seiner Handlungen in die Tatbestandsverwirklichung kommt dabei entscheidende Bedeutung zu (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1980 - 2 StR 469/80).
  • BGH, 21.12.1982 - 1 StR 662/82

    Strafbarkeit wegen Gründungsschwindels, unterlassener Konkursanmeldung,

    Das "unmittelbare Ansetzen" zur Tatbestandsverwirklichung, wie es § 22 StGB voraussetzt, besteht in einem Verhalten des Täters, das nach seiner Vorstellung in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur - vollständigen - Tatbestandserfüllung führt oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr steht (BGHSt 26, 201, 202 f. [BGH 16.09.1975 - 1 StR 264/75] m.w.N.; 28, 162, 163; 30, 363, 364; BGH, Urteil vom 10. Juni 1980 - 1 StR 237/80; BGH NStZ 1981, 99).

    Ob der Täter zu der in diesem Sinne "entscheidenden" Rechtsverletzung angesetzt hat oder ob er sich noch im Stadium der Vorbereitung befindet, hängt von seiner Vorstellung über das "unmittelbare Einmünden" seiner Handlungen in die Erfolgsverwirklichung ab (BGH NStZ 1981, 99; BGHSt 30, 363, 364) [BGH 26.01.1982 - 4 StR 631/81].

  • BGH, 17.03.1982 - 2 StR 314/81

    Strafbarkeit wegen versuchter Strafvereitelung - Umwandlung des

    Im letzteren Fall wäre die im angefochtenen Urteil in anderem Zusammenhang erwähnte Entscheidung des Senats vom 15. Oktober 1980 - 2 StR 469/80 - (NStZ 1981, 99) zu beachten.
  • LG Kiel, 10.02.2021 - 5 KLs 597 Js 18481/20
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung müssen hierfür nach der Vorstellung des Täters die von ihm vorgenommenen Gefährdungshandlungen in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur - vollständigen - Tatbestandserfüllung führen oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichem Zusammenhang mit ihr stehen (BGH, Urteil v. 26.10.1978, 4 StR 429/78, NJW 1979, 378; BGH, Urteil v. 15.10.1980, 2 StR 469/80, NStZ 1981, 99; BGH, Urteil v. 26.01.1982, 4 StR 631/81, NJW 1982, 1164; BGH, Urteil v. 21.12.1982, 1 StR 662/82, NJW 1983, 1130, 1131; BGH, Urteil v. 25.10.1994, 4 StR 173/94, NJW 1995, 142, 143; BGH, Beschluss v. 27.05.2020, 5 StR 173/20, NStZ 2020, 598).

    Ob ein Ansetzen zu einer in diesem Sinne entscheidenden Rechtsverletzung vorliegt oder die ausgeführte Handlung sich noch im Stadium der (straflosen) Vorbereitungshandlung bewegt, hängt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung wesentlich von der Vorstellung des Täters über das "unmittelbare Einmünden" seiner Handlungen in die Erfolgsverwirklichung ab(BGH, Urteil v. 15.10.1980, 2 StR 469/80, NStZ 1981, 99;BGH, Urteil v. 26.01.1982, 4 StR 631/81, NJW 1982, 1164; BGH, Urteil v. 21.12.1982, 1 StR 662/82, NJW 1983, 1130, 1131; BGH, Urteil v. 16.01.1991, 2 StR 527/90, NJW 1991, 1839).

  • BGH, 18.03.1982 - 4 StR 565/81

    Verurteilung wegen Vergewaltigung - Absprache von Zeugenaussagen mit

    Dem nach der Vorstellung des Täters "unmittelbaren Einmünden" seiner Handlungen in die Tatbestandsverwirklichung kommt dabei entscheidende Bedeutung zu (BGH, Urteile vom 15. Oktober 1980 - 2 StR 469/80 - und vom 26. Januar 1982 - 4 StR 631/81 - zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 01.08.1986 - 3 StR 295/86

    nicht angezündetes Benzin - § 265 StGB aF, §§ 25 Abs. 2, 22 StGB, vermeintlicher

    Bei Mittäterschaft treten alle Mittäter einheitlich in das Versuchsstadium, sobald einer von ihnen zur Ausführungshandlung unmittelbar ansetzt, und zwar unabhängig davon, ob - wie hier die Angeklagten - einzelne ihren Tatbeitrag schon im Vorbereitungsstadium erbracht haben (vgl. BGH NStZ 1981, 99; Lackner, StGB 16. Aufl. § 22 Anm. 1 c bb; Eser in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 22 Rdn. 54 a).
  • KG, 04.09.2000 - 1 Ss 192/00
    Von ausschlaggebender Bedeutung ist somit, daß nach der Vorstellung des.Täters von der Tat seine Handlungen unmittelbar in die Tatbestandsverwirklichung einmünden sollten (BGH NStZ 1981, 99 [99], BGHSt 30, 363 [364] ).
  • OLG Karlsruhe, 12.08.1981 - 3 Ss 167/81
    Dies bedeutet, daß Handlungen vorliegen müssen, die im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (BGHSt 26, 201 = NJW 1976, 58; BGHSt 28, 162 = NJW 1979, 378; BGH, NJW 1980, 1759 und NStZ 1981, 99).
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